Bürgermeister Info 2/2021

Umwelt & Energie 2/2021 43 › Moderne Ausstellungen › Computerplanung › Demontagearbeiten › Schuttentsorgung › Malerarbeiten › Trockenbau › Elektroinstallation › Sanitärinstallation › Fliesenverlegung › Tischlerarbeiten › Endreinigung Bau &Haustechnik 1 ANSPRECHPARTNER für ALLE Anforderungen = rundum wohlfühlen & bietet MEHRFACH SCHUTZ! BAD - NEUBAU & SANIERUNG Komplettsanierung oder einzelne Arbeiten – durch unser regionales Handwerker-Team! GRAZ St. Peter Hauptstraße 23, WEIZ Gleisdorfer Str. 114, PASSAIL Wiedenbergstraße 37 GRAZ · WEIZ · PASSAIL T 0316 462653 www.die-neuen.at Wohnen wie im Urlaub! Ihre Buchung: NEUES TRAUM-BAD Ab Anfang Juli 2021: Neuer Schauraum in Graz/St. Peter Gerade in Coronazeiten zieht es viele Menschen in die Natur hinaus. Dabei sind einige Regeln zu beachten. Wiesen sind kein Hundeklo Wenn Bello sein Häufchen in Nachbars Wohnung oder Garten hin- terlassen würde, käme dies einer Kriegserklärung gleich. Viele finden aber nichts dabei, Bello in fremden Wiesen und Äckern herumtollen zu lassen. Manch einem ist nicht einmal bewusst, dass es sich hier- bei um privates Eigentum handelt. Das Betreten dieser Flächen ist allerdings genauso unzulässig, wie das Betreten einer Privatwoh - nung oder eines privaten Hausgartens. Es darf auch nicht vergessen werden, dass Hundekot in Futterwiesen eine Gesundheitsgefahr für landwirtschaftliche Nutztiere ist. Die Exkremente können Krank - heitserreger enthalten, die u.U. bei Kühen zu Fehlgeburten führen und damit auch zur wirtschaftlichen Belastung für den Landwirt werden. Die Grundeigentümer können gegen ein solches Verhalten mit Besitzstörungs- bzw. Unterlassungsklage gegen den Tierhalter vorgehen und gegebenenfalls Schadenersatz fordern. Als Gäste im Wald Waldluft tut besonders gut. Obwohl sich unser Wald großteils im Privatbesitz befindet, hat nach § 33 des Forstgesetzes jedermann das Recht, sich imWald zu Erholungszwecken (also nicht zu Erwerbszwe- cken) aufzuhalten. Jede(r) Frau/Mann/Sonstige darf dort spazieren gehen, wandern, joggen, sowie Wild- und Pflanzenbeobachtungen machen. Eine darüberhinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung des Wegehalters, zulässig. Die Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Unterwegs in Wald & Flur Foto: Fotolia Werbung Nicht betreten darf man: ● Waldflächen, für die ein Betretungsverbot verfügt wurde, sowie solche mit forstbetrieblichen Einrichtungen (z.B. Forst- gärten). Jungwälder sind vom Waldbetretungsrecht ebenfalls ausgenommen, solange der Bewuchs eine Höhe von 3 Meter nicht erreicht hat. ● Sperrgebiete, zum Beispiel Baustellen von Forststraßen oder Waldflächen in denen Schädlinge bekämpft werden. Vermeiden Sie unnötigen Lärm und nehmen Sie bitte Rücksicht auf die sensible Tierwelt imWald. Auch die anderen Erholungsuchenden werden es Ihnen danken. Mag. Dr. Gerhard Putz , BK Graz und Umgebung

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